Wer gegenüber dem Verstorbenen seine Pflichten aus dem Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern gröblich vernachlässigt hat, ist gemäß § 541 Z 3 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) erbunwürdig, wenn der Verstorbene aufgrund seiner Testierunfähigkeit, aus Unkenntnis oder aus sonstigen Gründen…
Sehr selten, manchmal aber doch, zeigt das Erbrecht seine lyrische Seite mit einer Vehemenz, die auch an sich unsentimentale Erbrechtspraktiker veranlasst, die Lesebrille beiseite zu legen, ein Stündchen inne zu halten und über die Kraft der Liebe nachzudenken. In der…