Wer gegenüber dem Verstorbenen seine Pflichten aus dem Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern gröblich vernachlässigt hat, ist gemäß § 541 Z 3 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) erbunwürdig, wenn der Verstorbene aufgrund seiner Testierunfähigkeit, aus Unkenntnis oder aus sonstigen Gründen…
Pflegende Familienangehörige sind die Helden unserer Gesellschaft! Ohne sie wäre das gesamte Sozialsystem bereits zusammengebrochen und die Vielzahl stetig zunehmender Pflegebedürftiger unsäglichem Leid ausgesetzt. Ungeachtet aller physischen und psychischen Anstrengungen, denen sie faktisch sieben Tage die Woche, rund um die…