Das Tiroler Höfegesetz, das Kärntner Erbhöfegesetz und das im restlichen Bundesgebiet geltende Anerbengesetz (AnerbG) sollen die Einheit und den Erhalt wirtschaftlich überlebensfähiger bäuerlicher Strukturen sicherstellen. Sie blieben durch die Erbrechtsreform 2015 inhaltlich unangetastet. Privilegiert werden so genannte „Erbhöfe“ und die…