Von der (angeblichen) Freigiebigkeit Verstorbener erfahren Erben häufig erst im Zuge ihrer Recherchen, nachdem sie zuvor in leeren Schubladen, Safes, Bankkonten und Wertpapierdepots vergeblich nach verschollenen Ersparnissen gesucht hatten. Die (angeblich) Beschenkten halten sich üblicherweise gerne bedeckt und geben sich…