Auch wenn sich der vom Verstorbenen angegebene Beweggrund als falsch herausstellt, bleibt die Verfügung gemäß § 572 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) gültig, es sei denn, dass sein Wille einzig und allein auf diesem irrigen Beweggrund beruht hat. Ein der/dem…

Über die restriktive Haltung der Gerichte im Zusammenhang mit Anträgen auf Einsichtnahme in Sachwalterschaftsakten Verstorbener wurde bereits im Blog vom 18.05.2018 berichtet. Allerdings gibt es begründete Ausnahmen, die der Oberste Gerichtshof in einer bemerkenswerten Entscheidung vom 21.12.2017, 4 Ob 238/17d,…