Zu Lebzeiten Betroffener ist die Übernahme der Sachwalterschaft (künftig Erwachsenenvertretung) für ihre Angehörigen meist wenig erstrebenswert und in manchen Fällen schlichtweg auch nicht möglich. Hingegen wäre es nach dem Todesfall für all jene, die zum Kreis potenzieller Erben oder Pflichtteilsberechtigter…