Für die Zeit ab 1. Juli 2018 wird die Entlohnung von Kuratoren im neuen § 283 ABGB geregelt. Konkret handelt es sich dabei um Ansprüche auf Entschädigung, Entgelt und Aufwandersatz. Der Anfang 2021 in der Notariatszeitung veröffentlichte Beitrag Schilchegger/Hohensinn,Entschädigung des Verlassenschaftskurators nach 2.…