Das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) sieht sieben Stufen vor, nach denen sich die Höhe des monatlichen (zwölfmal jährlich) gebührenden Pflegegelds bemisst. Entsprechend bedeutsam ist also die Einordnung Betroffener. § 4 Abs 2 BPGG normiert dazu folgende Rahmenbedingungen: Stufe 1: für Personen, deren…