Speziell in bäuerlichen Übergabeverträgen ist der Vorbehalt eines so genannten „Austrags“ oder „Ausgedinges“ nach wie vor üblich. Im Wesentlichen wird dabei den Übergebern neben einem Wohnungsgebrauchsrecht auch die Versorgung mit diversen Naturalien (beispielsweise Lebensmittel, Heizmaterial etc), mit Dienstleistungen (etwa Reinigung,…