Häufig behalten sich Übergeber einer Eigenheimimmobilie das lebenslängliche Wohnungsgebrauchsrecht vor. Die finanziellen Modalitäten werden dabei eingehend geregelt und umfassen selbstverständlich auch die Frage der Betriebskostentragung. Dazu gibt es keine verbindlichen gesetzlichen Standards. Vielmehr herrscht Vertragsfreiheit. Ebenso ist es möglich, jemandem…