Schon seit 1812, also mittlerweile rund 220 Jahren sieht § 948 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) vor, dass eine Schenkung widerrufen werden kann, „wenn der Beschenkte sich gegen seinen Wohlthäter eines groben Undankes schuldig macht“. Dabei wird „unter grobem Undanke ……

So glücklich sich Schwiegereltern für gewöhnlich auch gerne zeigen mit ihrer erfolgreichen Schwiegertochter und ihrem adretten Schwiegersohn, so schnell erkaltet jegliche Zuneigung, wenn die geliebte Prinzessin oder der sensible Prinz von ihrem/seiner „Ex“ verlassen wird. Plötzlich lichten sich die Nebel…