In Verlassenschaftsverfahren ist immer wieder zu beobachten, dass den Angehörigen die Existenz von Domainrechten der Verstorbenen völlig unbekannt ist. Um die Aufrechterhaltung und Feststellung ihrer Werthaltigkeit kümmert sich deshalb meistens niemand und sogar bei unternehmerisch tätigen oder bekanntermaßen internetaffinen Erblassern…