Wer klug ist, regelt seinen digitalen Nachlass im Rahmen einer letztwilligen Verfügung! Wer Erbe einer Person mit weitläufiger Social-Media-Nutzung ist, sieht sich (dennoch) häufig mit Nutzungshürden der Plattformbetreiber konfrontiert, denen man letztlich nur mit gerichtlicher Hilfe Herr zu werden vermag.…
Wie generell in allen Rechtsstreitigkeiten, gilt es auch in Erbschaftsangelegenheiten so viele Informationen und Nachweise zu sammeln, wie irgend möglich, um dadurch seine Ausgangsposition zu stärken und die eigenen Chancen für das Obsiegen in einer drohenden Auseinandersetzung möglichst realistisch einschätzen…