Der Oberste Gerichtshof referiert in seiner Entscheidung vom 30.08.2016, 1 Ob 116/16i, Zak 2016/670, 354, die in Vorarlberg herrschende Rechtslage für den Fall, dass keine eigene Verfügung im Zusammenhang mit der Ablehnung oder dem Wunsch nach einer Obduktion getroffen wurde.…