Wer stilvoll persönliche Wertschätzung vermitteln will, greift zur Feder und schickt einen handgeschriebenen Brief. Im Überschwang der Gefühle mogeln sich hier allerdings immer wieder Formulierungen in den Text, die als letztwillige Verfügung verstanden werden könnten. Das ist nett gemeint, manövriert…

Es gibt mit einer Ausnahme kein Argument gegen die Zweckmäßigkeit einer letztwilligen Verfügung: „Besser kein Testament als ein schlechtes!“ (Blog vom 09.10.2015). Die Gründe dafür und diverse Fallstricke wurden bereits in mehreren Blogbeiträgen thematisiert: „Ein >Danke< ist zu wenig!“ (07.02.2014)…

Das eigenhändige Testament ist billig, beliebt und brandgefährlich! Gleiches traf immer schon auf den Liebesbrief zu, vor dem der erfahrene Erbrechtspraktiker nicht minder zu warnen hatte, jedenfalls so lange noch die handschriftlich erstellte und gefertigte Version verbreitet war. Dadurch sind…