Es obliegt zweifellos den Juristen, an sich absurde Gedankenkonstrukte in Worte zu kleiden, nur um Streitfälle einer Lösung zuzuführen. Ein anschauliches Beispiel dafür liefert die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 22.12.2016, 6 Ob 209/16b, Zak 2017/97, 56. Eine österreichische Tageszeitung…