Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte im Berufungsurteil vom 27.01.2022, 7 U 172/21, ZErb 8/2022, 316, darüber zu befinden, wie eine Lebensversicherungs-Bezugsberechtigung auszulegen ist, welche auf „die Kinder zu gleichen Teilen“ lautet, wenn eines der beiden Kinder bereits vor der Versicherungsnehmerin verstorben…