In einem Erbschaftsprozess gab der zur Beurteilung der Testierfähigkeit bestellte medizinische Sachverständige dem Gericht per E-Mail bekannt, er habe vergeblich versucht, die Krankengeschichte der Verstorbenen von einem Krankenhaus beizuschaffen, in dem sie sich vor der Testamentserrichtung zur Behandlung aufgehalten hatte.…