Wer unbedingt sein Mütchen gegenüber dem Verstorbenen oder seinen (anderen) Angehörigen kühlen will in Form der Verlegung oder Veränderung der Grabstelle, sei vor den damit potenziell verbundenen Haftungsfolgen gewarnt. Darauf wurde bereits in einer Reihe von Blogbeiträgen hingewiesen, etwa zur…