§ 579 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) sieht vor, dass bei der Errichtung eines fremdhändigen Testaments unter anderem die Unterschrift dreier Testamentszeugen erforderlich ist. Ob diese Unterfertigung auf der Urkunde selbst zu erfolgen hat oder auch auf einem Beiblatt möglich ist,…