Es gehört nach wie vor zu den Eigenarten von Verlassenschaftsabhandlungen, dass sich so genannte „Kleinbetragssparbücher“ mit Einlagen unter EUR 15.000 ebenso, wie Bargeld, Schmuck, Münzen und andere „fungible“ Wertgegenstände häufig in erheblich geringerem Maße auffinden lassen, als in Anbetracht der…
Neben der Einhaltung gesetzlicher Formvorschriften gelten Kürze und Klarheit einer letztwilligen Verfügung als besonders empfehlenswerte Vorsorge gegen spätere Anfechtungsambitionen. Selbst an sich klare Begrifflichkeiten, wie „vorhandenes Bargeld“ bieten immer wieder Anlass zur Frage, was exakt damit nun eigentlich gemeint sein…
Bargeldbündel in Plastikfolie verschweißt im Toilettenspülkasten, historische Goldmünzen hinter Sockelleisten geklebt, konservierte Reptilienhäute im Tiefkühlschrank, japanische Zierfische (Kois) im alarmgesicherten Teich … Verlassenschaften zeigen meistens ziemlich unverblümt, was der/dem Verstorbenen besonders wichtig war und wie ausgeklügelt es gehütet wurde. Vielleicht…
Eines der am meisten verbreiteten Phänomene in Erbrechtsangelegenheiten ist der geradezu epidemische Schwund an Ersparnissen und beweglichen Wertgegenständen. Besonders häufig „verflüchtigen“ sich Münzen, Bargeld und Losungswortsparbücher, leider immer wieder auch mit tatkräftiger Unterstützung einzelner Banken, die sich später nur allzu…