Jedem potenziellen Erben steht es frei, ein Erbe nicht anzunehmen. Das kann vielfältige Gründe haben und ist auf unterschiedliche Weise zu erreichen. Lebzeitig bietet sich der Abschluss eines Erbverzichtsvertrags an. Nach Eintritt des Todesfalls genügt es in Österreich (im Gegensatz…

Der Kreativität beim Ausfüllen von Formularen sind offenbar keine Grenzen gesetzt – Beamte können ein Lied davon singen. Besonders sonnige Gemüter schmücken deshalb gerne auch einmal ihren eigenen Lebensversicherungsantrag mit allerlei Denksportaufgaben, die später von ihren Erben und der Vielzahl…

Wie generell in allen Rechtsstreitigkeiten, gilt es auch in Erbschaftsangelegenheiten so viele Informationen und Nachweise zu sammeln, wie irgend möglich, um dadurch seine Ausgangsposition zu stärken und die eigenen Chancen für das Obsiegen in einer drohenden Auseinandersetzung möglichst realistisch einschätzen…

Wer ein Erbe ausschlägt verzichtet unwiderruflich auf seinen Anteil am Nachlass (siehe dazu den Blog vom 14.08.2015: „Achtung! Die Ausschlagung einer Erbschaft ist unwiderruflich!“). Die Gründe dafür sind vielfältig. Manche wollen mit dem Verstorbenen auch nach dessen Tod einfach nichts…

Nein! Es gibt in Österreich keine gesetzliche Verpflichtung, ein Erbe anzunehmen. Will man dies aus welchen Gründen immer nicht, reicht es, einfach keine Erbantrittserklärung abzugeben. Alternativ dazu kann die Erbschaft auch ausdrücklich ausgeschlagen werden. Dabei gilt es jedoch zu beachten,…

Jede Erbschaftsabwicklung bedeutet emotionalen Stress. Alle Beteiligten wünschen sich, möglichst nicht in Streit zu geraten und die Angelegenheit rasch über die Bühne zu bringen. Das ist verständlich und vom Grundgedanken her auch vernünftig. Allerdings lassen sich eine Vielzahl in übertriebener…

Eine Ausschlagung der Erbschaft ist die gegenüber dem zuständigen Gerichtskommissär oder dem Verlassenschaftsgericht abgegebene Erklärung, eine Erbschaft definitiv nicht antreten zu wollen. Sie kann schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll erklärt werden und bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der eigenhändigen Unterzeichnung…