Verschollene können unter bestimmten Umständen nach dem Todeserklärungsgesetz (TEG) für tot erklärt werden. Gemäß § 1 TEG gilt als verschollen, wessen Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist, ohne dass Nachrichten darüber vorliegen, ob er in dieser Zeit noch gelebt hat…
Über nahezu alle Rechtsverhältnisse können die involvierten Parteien einvernehmlich Schiedsvereinbarungen abschließen, also die Klärung von Streitigkeiten den staatlichen Gerichten entziehen und privatrechtlich organisierten Schiedsgerichten zuweisen. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich besteht darüber hinaus die Möglichkeit, so genannte „Schiedsklauseln“…