Österreichische Pflegschaftsgerichte sind bekannt für ihre Sorgfalt und Risikoaversion, wenn es darum geht, Verträge Minderjähriger oder sonstiger schutzberechtigter Personen zu genehmigen. Dennoch können hier Fehlbeurteilungen auftreten mit allen unangenehmen Folgen und der sich sodann stellenden Frage, wer für den eingetretenen…
§ 21 ABGB normiert ganz unmissverständlich: „Minderjährige und Personen, die aus einem anderen Grund als dem ihrer Minderjährigkeit alle oder einzelne ihrer Angelegenheiten selbst gehörig zu besorgen nicht vermögen, stehen unter dem besonderen Schutz der Gesetze.“ Danach haben sich alle…