Die Formulierung eines Testaments soll möglichst kurz, exakt und klar ausfallen. Schließlich handelt es sich um keinen Erlebnisaufsatz, sondern um eine letztwillige Anordnung, die von den Adressaten strikt befolgt werden muss, wobei Rückfragen bei der verfügenden Person naturgemäß nicht mehr…

Grundsätzlich kann jeder nur für sich selbst letztwillige Anordnungen vorsehen, also nicht etwa auch über den Nachlass einer anderen Person eigenmächtig bestimmen. § 586 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) sieht zudem vor, dass in der Regel ein und dieselbe schriftliche…

Der Streit um die „Totenfürsorge“ (siehe dazu bereits den Blog vom 12.06.2015) ist für Außenstehende eigentlich kaum nachvollziehbar, erfreut sich aber offenbar zunehmender Beliebtheit. Im Wesentlichen drehen sich die Konflikte thematisch um die Frage, wie mit einem Leichnam konkret zu…

Immer wieder kommt es vor, dass sich letztwillige Verfügungen „verflüchtigen“, jedenfalls so lange sie nicht von einem Rechtsanwalt, Notar oder Gericht registriert und dort hinterlegt, sondern in irgendeiner vermeintlich besonders geeigneten Dokumentenmappe oder Schublade verwahrt werden. Manchmal tauchen diese Schriftstücke…