Für „bekannte“ Erben oder Pflichtteilsberechtigte, aber auch für Vermächtnisnehmer (Legatare), deren Aufenthalt unbekannt ist, hat das Verlassenschaftsgericht von Amts wegen oder auf Antrag einen Abwesenheitskurator zu bestellen. Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 24.08.2005 3 Ob 49/05k, SZ 2005/114,…

Das österreichische Verlassenschaftsverfahren ist traditionell ausgesprochen fürsorglich gestaltet. Um die Verlassenschaft und die Wahrung aller Parteiinteressen kümmern sich das Verlassenschaftsgericht und der nach der Geschäftsverteilung zuständige Notar als Gerichtskommissär, sodass in den allermeisten Fällen ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Vereinzelt…

113 Jahre alt wird man eigentlich nur in Japan, selten als Auslandsösterreicher. Wer dieses Ziel anstrebt, sollte keinesfalls auf seine Immobilien in Österreich vergessen (siehe Blog vom 29.07.2016 „Die Ferienwohnung im Todesfall“). Sie könnten sonst durch eine Abwesenheitskuratorin verkauft und…