Im Blog vom 26.01.2018 wurde der Frage nachgegangen, wie man sich als Gläubiger einer verstorbenen Person gegen eine unter Umständen nachteilige Vermengung des Nachlassvermögens mit jenem der Erben schützen kann („Die „Nachlassseparation“ als Vorsichtsmaßnahme gegen überschuldete Erben“). Dieses Erfordernis resultiert…