Die romantisch klingende „Verzeihung“ hat nicht nur in Liebesbeziehungen, sondern auch in erbrechtlicher Hinsicht größte Bedeutung, weil sie Erbunwürdigkeit (§§ 539 und 541 ABGB), Enterbung (§ 773 ABGB) und Schenkungswiderruf wegen Undanks des Beschenkten auch auf Erbenebene (§ 949 ABGB)…
Wer von seinen gesetzlichen Erben besonders schlecht behandelt wird, kann sie enterben und ihnen testamentarisch den Pflichtteil entziehen. Von dieser Möglichkeit hat ein offenbar sehr vermögender Herr Gebrauch gemacht, nachdem er von seinem drogenabhängigen Sohn massiv bedroht und verprügelt worden…