Wird ein Dienstverhältnis durch den Tod eines Angestellten aufgelöst, so gebührt den gesetzlichen Erben, zu deren Erhaltung der Erblasser gesetzlich verpflichtet war, eine Abfertigung (alt) im Ausmaß von 50% des bis dahin erworbenen Anspruchs (§ 23 Abs 6 AngG). Gleiches…

Spitzensportler kennen das Phänomen. Dem ersehnten Ziel folgen Ratlosigkeit und Überforderung im Umgang mit neuen Herausforderungen. Viele Jahre der Mühsal und Entbehrungen haben sich zwar tatsächlich gelohnt, aber wie lässt sich das Erreichte für die Zukunft sichern? Ähnliche Sorgen plagen…