Wie hoch sind Pflegekosten Angehöriger in Schadenersatzfällen?
Verletzte bedürfen bei schweren Genesungsverläufen und/oder dauerhafter Beeinträchtigung intensiver Pflegebetreuung. Die dabei auflaufenden Kosten sind Teil etwaiger Schadenersatzansprüche gegenüber Schädigern und allenfalls deren Versicherungen.
Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass hierunter lediglich der Aufwand für Fremdpflege zu verstehen und die Angehörigenpflege quasi „gratis“, also nicht ersatzfähig sei.
Richtig ist vielmehr, dass sich die Höhe des Schadenersatzanspruchs für die nach einer Körperverletzung notwendige Pflege durch Angehörige nach stRsp sogar an den fiktiven Brutto-Lohnkosten des ansonsten erforderlichen professionellen Pflegepersonals orientiert, zu welchen nach einer Entscheidung des OLG Wien vom 26.02.2024, 16 R 216/23m, Zak 2024/247, 143, unter anderem auch die Urlaubsersatzleistung iSd § 10 Abs 1 UrlG in Höhe eines Zuschlags von 9,6% gehört.
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