Schaden Leibrenteneinkünfte bei Unterhaltsverpflichtungen?
Leibrenten eignen sich speziell in der Pension perfekt zur „Verflüssigung“ gebundenen Vermögens.
Auch das Steuerrecht bietet hier durchaus bemerkenswerte Gestaltungsmöglichkeiten.
Der Oberste Gerichtshof hat in einer Entscheidung vom 23.11.2022, 7 Ob 84/22m, Zak 2023/113, 74 = EF-Z 2023/36, 71, einen weiteren Vorteil aufgezeigt.
Demnach sollen Leibrenteneinkünfte eines unterhaltspflichtigen Ehegatten nicht unbedingt in die Unterhaltsbemessungsgrundlage eingerechnet werden, zumal es sich (vergleichbar mit einer Kaufpreisratenzahlung) an sich nur um eine Vermögensumschichtung handle.
Aber Vorsicht!
Das soll nur gelten, solange diese Zuflüsse nicht zur Finanzierung des eigenen Lebensaufwandes eingesetzt, sondern den Lebensverhältnissen der Ehepartner entsprechend angespart werden.
Mit anderen Worten:
Der Oberste Gerichtshof hat eine spezielle Form des Marshmallow-Tests für Erwachsene entwickelt.
Wer seine Leibrentenzuflüsse unangetastet lässt, muss sie nicht mit seiner Ehegattin (m/w/d) teilen und eben geduldig abwarten, bis die Unterhaltsverpflichtung endet.
Partnersuchenden wird demnach zu empfehlen sein, sich möglichst beratungsresistente, ungeduldige und/oder unvorsichtige (Ehe-)Partner (m/w/d) zu suchen, relativ einfach identifizierbar anhand des von Walter Mischel dazu entwickelten Belohnungsaufschub-Experiments.
Fotonachweis:
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