Pflegegeldanspruch in der Karibik?

Wer hat nicht schon einmal daran gedacht, sich wenigstens im Alter in wärmere Gefilde zu begeben und seinen Ruhestand in der Südsee zu genießen?

Wer denkt dabei schon daran, dass dies ab 17. August 2015 gravierende Auswirkungen in erbrechtlicher Hinsicht haben wird und vor allem, dass man Gefahr läuft, in der Heimat geradezu selbstverständlich erscheinende staatliche Zuwendungen zu verlieren?

Wem ist klar, dass sich beispielsweise der Anspruch auf österreichisches Pflegegeld in geografischer Hinsicht nur auf das Gebiet der Europäischen Union, der Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein erstreckt?

Der Oberste Gerichtshof ließ daran in einem Erkenntnis vom 23.10.2012, 10 ObS 144/12t, jedenfalls keine Zweifel. Eine pflegebedürftige Dame war im Jahre 2010 nach einem Besuch bei ihrem Sohn in Südafrika geblieben und verlor daraufhin rückwirkend ihren österreichischen Pflegegeldanspruch.

Näheres zu diesem Thema finden Sie auch in den Beiträgen vom 08.05.2015, 18.09.2015, 25.09.2015, 22.07.2016, 30.09.2016, 24.02.2017, 10.11.2017, 17.11.2017, 24.11.2017, 20.04.2018, 13.07.2018, 27.07.2018, 14.09.2018, 14.12.2018, 08.03.2019, 29.03.2019, 17.04.2020, 08.05.2020 und 29.05.2020.