Wie hoch ist die Entschädigung von Verlassenschaftskuratoren?


Für die Zeit ab 1. Juli 2018 wird die Entlohnung von Kuratoren im neuen § 283 ABGB geregelt.

Konkret handelt es sich dabei um Ansprüche auf Entschädigung, Entgelt und Aufwandersatz.

Der Anfang 2021 in der Notariatszeitung veröffentlichte Beitrag

Schilchegger/Hohensinn,
Entschädigung des Verlassenschaftskurators nach 2. ErwSchG, NZ 2021/1, 1,

widmet sich diesem Thema.

Er bietet neben Gerichten und Kuratoren insbesondere auch Verfahrensparteien einen Überblick über das Ausmaß, die Bemessungsgrundlagen und die Form der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und der dazu ergangenen Judikatur.

Quelle:
https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LInz20210101



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