Solidarität im Scheidungsstreit der Eltern als Enterbungsgrund?

Es gehört zu den schwerwiegendsten Erfahrungen von Kindern und Jugendlichen, den Rosenkrieg ihrer Eltern miterleben zu müssen.

Besonders traumatisierend wirkt sich diese Trennungsphase dann aus, wenn von den Streitparteien engste Familienmitglieder für ihre Zwecke instrumentalisiert werden.

Manchmal schrecken Elternteile nicht einmal davor zurück, die „Kampfzone“ sogar auf ihre Kinder auszudehnen und ihnen später Unterhalt und Erbe streitig zu machen.

Eine derartige Konstellation zeigt sich beispielsweise in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 14.09.2021, 8 Ob 35/21m, Zak 2021/702, 395, in welcher es klarzustellen galt, dass keine gröbliche Pflichtenverletzung vorliegt und folglich weder eine Unterhaltsminderung noch eine „Enterbung“ durch den Vater zulässig ist, wenn ein Sohn im Zuge des Scheidungsstreits der Eltern für die Interessen der Mutter Partei ergriffen hatte.

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Foto und Fotobearbeitung: Sonja Eichlberger, © Copyright 2022