Sind KI-Prompts vererblich?

Seong-Il B. Jun macht in einem lesenswerten Aufsatz „KI im Erbrecht“, ZErb 4/2026, 139, sehr nachvollziehbar darauf aufmerksam, dass KI-Dialoge und Prompts, sofern sie mit originell-schöpferischen Fähigkeiten in individuell-persönlicher Weise, also in entsprechender Schöpfungshöhe erstellt wurden, urheberrechtlich geschützt und damit als Vermögenswert auch vererblich sein können.

Längst gelte es speziell bei Kreativschaffenden und Unternehmern sowohl in der Vorsorge als auch im Rahmen der Erstellung von Nachlassverzeichnissen (Ö: des Inventars) nicht nur E-Mail-Postfächer und Social-Media-Accounts, sondern eben auch KI-Erzeugnisse mit der gebotenen Akribie zu fokussieren.

Wer hätte das gedacht – KI vernichtet also nicht (nur) Arbeitsplätze, sondern schafft auch völlig neue Betätigungsfelder, die es besser gestern als morgen zu beachten gilt!

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