Großvaters Wohnung für den Clown
Heinrich Böll,
Literaturnobelpreisträger und Autor des im Jahre 1963 veröffentlichten Romans
„Ansichten eines Clowns“,
lässt den Protagonisten Hans Schnier in dessen Zufluchtsstätte, einer ihm von seinem Großvater „geschenkten“ Eigentumswohnung lamentieren:
„An den Besitz der Wohnung war eine Bedingung geknüpft: ich durfte sie nicht verkaufen oder vermieten. Ein typisches Reicheleutegeschenk. Immer ist ein Haken dabei.“
Schlauer Schachzug eines alten Strategen zum Schutz des Enkels und Familienvermögens oder unzumutbare Bevormundung?