KI-Avatar Verstorbener als postmortales Weisungsinstrument?
Die tägliche Praxis der Vermögensnachfolgeplanung ist geprägt vom mehr oder weniger deutlich zum Ausdruck gebrachten Wunsch, die Folgegenerationen mögen sich gefälligst an der unermesslichen Weisheit des Verfügenden (m/w/d) orientieren und an seine korrespondierenden Weisungen ewig gebunden bleiben.
Das stößt naturgemäß nicht nur an emotionale, organisatorische und rechtliche Grenzen, sondern nährt auch gewisse Zweifel an der Klugheit des Patriarchen (seltener: der Matriarchin). Wer wusste bspw schon in den 1990er-Jahren verlässlich vorherzusehen, welchen Herausforderungen man sich in den 2020er Jahren zu stellen hat.
Hier bringt Seong-Il B. Jun in einem lesenswerten Aufsatz „KI im Erbrecht“, ZErb 4/2026, 139, die KI ins Spiel, wonach ein „KI-Avatar, welcher mit den Grundzügen des Persönlichkeitsprofils vom Erblasser trainiert worden ist“, den ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen des Erblassers nachstellen könnte. „Die reale Umsetzung der Entscheidungsvorgaben könnte dann im Rahmen einer zugleich angeordneten Testamentsvollstreckung vom Testamentsvollstrecker erfolgen.“
Außerordentlich spannender Ansatz – die Diskussion ist eröffnet!
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Foto und Fotobearbeitung: Sanela Hatunic, © Copyright 2014