„Kann lesen und schreiben!“

„Kann lesen und schreiben!“ So lautete der sarkastische Bewerbungs-Textvorschlag eines Mittelschulprofessors in den 1980er Jahren für Absolventen mit in seinen Augen mangelnder Begabung oder schlechten Noten.

Was seinerzeit noch als Tadel zu verstehen war, gilt mittlerweile für Arbeitgeber längst als willkommene „Schlüsselkompetenz“.

Immerhin erreichten laut OECD-Studie „Programme for the International Assessment of Adult Competencies“ (PIAAC) – rd 17 Prozent der Österreicher und rd 19 Prozent der Deutschen über vierzehn Jahre nur ein Lese-Kompetenzniveau von 1 oder darunter (Lisa Aigner, derstandard.at/1379293384170/Fast-eine-Million-Oesterreicher-koennen-nur-unzureichend-lesen2013).

Mit anderen Worten bewältigen mehr als ein Sechstel unserer Mitbürger keine oder nur maximal kurze Texte und vermögen selbst daraus nicht die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen.

Weshalb diese erschreckende Statistik auch in erbrechtlicher Hinsicht relevant sein kann, erschließt sich aus einem Urteil des OLG Hamburg vom 18.08.2015, 2 U 21/13, Zerb 2016/6, 186.

Zu klären war die Gültigkeit eines handschriftlichen Testaments, das ein Erblasser mit krankheitsbedingter Leseschwäche errichtet hatte.

Anders als in Österreich, wo selbst Blinde gültig eigenhändig testieren können, sieht nämlich § 2247 Absatz 4 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches vor, dass ein eigenhändiges Testament nur errichten kann, wer das Geschriebene auch zu lesen vermag.

Gefordert ist hier keineswegs allein die Fähigkeit irgendeiner Widergabe des Textes, sondern „sinnerfassendes Lesen“!

Die Rechtsprechung geht zwar im Regelfall von einer ausreichenden Lesefähigkeit des Erblassers aus und Gegenteiliges haben jene zu beweisen, die eine Testamentsungültigkeit wegen mangelnder Lesekompetenz behaupten.

Dennoch bedeutet jedes einzelne zu dieser Thematik abgehaltene Verfahren zweifellos eine postmortale Erniedrigung des Verstorbenen und seiner Angehörigen, die seine Defizite meistens ein Leben lang gut zu verbergen wussten.

Vor allem aber wird dadurch in Deutschland eine kostengünstige Testierform Millionen Menschen vorenthalten, die durch ihr Handicap ohnedies bereits benachteiligt sind.