Judikaturübersicht Entschädigung, Entgelt und Aufwandersatz des Verlassenschaftskurators
Die Rechtsprechung zur Höhe der Entschädigung, des Entgelts und dem Aufwandersatz von Verlassenschaftskuratoren ist uneinheitlich und stark abhängig davon, in welchem Landesgerichtssprengel das betreffende Verlassenschaftsverfahren anhängig ist.
Das liegt daran, dass der Instanzenzug bei den jeweiligen Landesgerichten endet und Revisionsrekurse an den Obersten Gerichtshof gesetzlich nicht vorgesehen sind.
Entsprechend divergierende Ansichten werden von einzelnen Rechtsmittelsenaten in bestimmten Detailfragen vertreten und umso bedeutsamer ist es sowohl für Kuratoren als auch für betroffene Verfahrensparteien, sich vorweg einen Überblick zu verschaffen.
Dieser Aufgabe widmet sich der Anfang 2021 in der Notariatszeitung veröffentlichte Beitrag
Schilchegger,
Judikaturübersicht Entschädigung, Entgelt und Aufwandersatz des Verlassenschaftskurators nach 2. ErwSchG, NZ 2021/2, 10
Quelle:
https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LInz20210102
Fotonachweis: Foto und Fotobearbeitung: Dr. Johann Schilchegger, © Copyright 2021