Enkel als Testamentszeugen

Die beiden Volksschüler Jonas und Noah verbringen gerne und viel Zeit mit ihrem Opa Hans.
Eines Tages klagt der Großvater über plötzliche, starke Schmerzen im Brustbereich.
Er selbst befürchtet das Schlimmste und schärft den beiden Kindern mündlich seinen letzten Willen ein.
Leider verstirbt Hans kurze Zeit später im Krankenhaus an einem Herzinfarkt.
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Ist sein letzter Wunsch rechtsgültig?
Nein, Minderjährige unter 14 Jahre sind keine geeigneten Zeugen eines Nottestaments.
Fotonachweis: Foto und Fotobearbeitung: Cathrin Gutmann, © Copyright 2023