Eine letzte gute Tat

Letztwillig verfügte Spenden an Hilfsorganisationen boomen.

Es ist hier von jährlichen Vermögenstransfers in einer Größenordnung von rund 50 Millionen Euro die Rede. Das entspricht in etwa einem Anteil von zehn Prozent des gesamten Spendenaufkommens in Österreich. Tendenz steigend!

An sich eine beeindruckende Idee, einen Teil der eigenen Verlassenschaft guten Zwecken zukommen zu lassen, besonders in einem Staat, der es sich leistet, keine Erbschaftsteuer einzuheben.

Allerdings gilt es dabei zweierlei zu bedenken.

Erstens setzt dieses Vorhaben zwingend die Errichtung einer formgültigen letztwilligen Verfügung, also eines Testaments oder Kodizills voraus.

Zweitens beruht wahre Freigiebigkeit stets auf einer unbeeinflussten, freiwilligen Meinungsbildung so lange man (noch) im Stande ist, die Tragweite dieser Entscheidung auch tatsächlich zu erfassen. Immerhin reduziert jede Zuwendung an Außenstehende das für die eigenen Erben verbleibende Vermögen.

Vor allem aber sind es nicht immer jene, die auf luxuriösen Charity-Veranstaltungen oder in einschlägigen Medien lautstark um Spenden buhlen, die eine ansehnliche Erbschaft auch tatsächlich am nötigsten haben.

Alterativ dazu lassen sich meistens durchaus im näheren persönlichen Umfeld Menschen, Familien oder gemeinnützige Organisationen finden, denen unabhängig vom finanziellen Ausmaß, allein der Umstand, letztwillig „bedacht“ worden zu sein, Wertschätzung und Kraft zur Bewältigung künftiger Herausforderungen „spendet“.

Man sollte sich also in aller Ruhe überlegen, ob, in welcher Form und an wen man ein „Vermächtnis“ hinterlassen möchte und erst danach zur Feder greifen.