Die Kinder sollen es einmal besser haben!

Früher dachte man, gewisse Dinge seien einfach nur zu erledigen, ohne lange darüber nachzudenken.

Der Übergabsvertrag á la „bitte rechts unten unterschreiben“ und ein Ehevertrag, wie er den Schwiegereltern richtig erschien, wurden gottergeben unterfertigt und danach sorgfältig in einer Dokumentenmappe abgelegt.

Nachfragen galt als unhöflich und Einwände gegen einzelne Passagen, so sie denn überhaupt vorgelesen wurden, als Gipfel der Undankbarkeit.

Vorweg einen Entwurf erhalten, geschweige denn über den Inhalt aufgeklärt zu werden, war im wahrsten Sinne „indiskutabel“.

Klar und präzise schien nur die Ankündigung des „Familienoberhauptes“:

Heute fahren wir zum Unterschreiben! Alles ist vorbereitet!“

Jahrzehnte später, nicht selten nach einem Todesfall oder im Zuge der Vermögensweitergabe an die nächste Generation, erfahren die damals noch „so jungen“ Übernehmer zum ersten Mal, welch schauderhaften Regelungen sie seinerzeit unwissentlich zugestimmt haben.

Unzumutbare Knebelverträge, mit denen die Übernehmer in Jahrzehnte andauernde Geiselhaft der Übergeber und „weichenden Kinder“ manövriert wurden, sind beileibe keine Seltenheit.

Lästige Vorkaufsrechte, Belastungs- und Veräußerungsverbote, existenzgefährdende Pflegeverpflichtungen und Abgeltungsansprüche der Geschwister bei nachträglichem Verkauf einzelner Liegenschaften verderben häufig genug nachhaltig die Freude am „Familienvermögen“.

Einer nachträglichen Sanierung der historischen Vertragslage stehen später meistens längst chronisch gewordene Feindseligkeiten zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien, Todesfälle, Altersdemenz, steuerliche Neuerungen oder ähnliche Hürden entgegen.

Auch wenn Vertragserrichter in den 1960er bis 1990er Jahren natürlich nicht vorhersehen konnten, dass es dereinst eine Immobilienertragssteuer geben oder sich die Schenkungs- und Erbschaftssteuer irgendwann im Grunderwerbsteuergesetz verstecken werde, bleibt es doch beim Vorwurf, junge Menschen unaufgeklärt in unabsehbare Schwierigkeiten manövriert zu haben. Immerhin wollte sich auch damals gewiss kein vernünftiger Mensch freiwillig Verpflichtungen aufbürden, die mehrere Jahrzehnte lang andauern und vielleicht sogar bis an sein Lebensende (immer wieder) schlagend werden können.

Mit großem Erstaunen und durchaus bedrückt verfolgen die heutigen Übergeber den modernen Weg einer professionellen Urkundenerrichtung, der zunächst mit einer umfangreichen Aufklärung über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sowie über alle verfügbaren Alternativen beginnt und vor allem von großzügig bemessenen Nachdenkpausen begleitet wird.

Die Kinder sollen es ja einmal besser haben!