Schmerzengeld für Witwe wegen vertragswidriger Seebestattung

Das Landgericht Bielefeld hat in einem Urteil vom 06.10.2021, 5 O 170/17, ZErb 1/2022, 33, einer Witwe Schmerzengeld (in Deutschland: „Schmerzensgeld“) in Höhe von € 2.500,00 wegen einer vom Bestattungsunternehmen vertragswidrig durchgeführten Seebestattung zugesprochen.

Sie hatte die Einäscherung ihres verstorbenen Ehegatten mit anschließender Urnen-Seebestattung in der NORD-See beauftragt.

Tatsächlich wurde er in weiterer Folge jedoch im Rahmen einer anonymen Seebestattung in der OST-See beigesetzt, worüber man die Auftraggeberin erst später in Kenntnis setzte.

Nach Auffassung des Gerichts resultierte aus dieser Pflichtverletzung des Bestattungsunternehmens eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Witwe, die nach ihrem Klagsvorbringen nach Erhalt der Nachricht über die Fehlbeisetzung ein Psychotrauma erlitten habe und seither unter Schlafstörungen, Bluthochdruck und Depressionen leide.

Sie begehrte mit ihrer Klage ursprünglich ein Schmerzengeld in Höhe von mindestens € 10.000,00, während vom Bestattungsunternehmen lediglich der für die anonyme Seebestattung in Rechnung gestellte Betrag von € 192,00 „auf Kulanz“ nachgelassen wurde.

Das Landgericht Bielefeld erachtete schließlich ein „Schmerzensgeld in der Höhe von 2.500,00 EUR [für] angemessen, um der gebotenen Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion gerecht zu werden“.

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