Ja, und zwar sowohl nach altem als auch nach neuem Erbrecht.   Fotonachweis: Foto und Fotobearbeitung: Sabrina Grünwald, © Copyright 2017

Nein, und zwar weder nach altem noch nach neuem Erbrecht.   Fotonachweis: Foto und Fotobearbeitung: Sabrina Grünwald, © Copyright 2017

Nein, und zwar weder nach altem noch nach neuem Erbrecht, so lange sie nicht von der verstorbenen Person adoptiert wurden.   Fotonachweis: Foto und Fotobearbeitung: Sabrina Grünwald, © Copyright 2017

Nein, und zwar weder nach altem noch nach neuem Erbrecht.   Fotonachweis: Foto und Fotobearbeitung: Sabrina Grünwald, © Copyright 2017

Ja, und zwar sowohl nach altem als auch nach neuem Erbrecht.   Fotonachweis: Foto und Fotobearbeitung: Sarah Hettegger, © Copyright 2017

Keineswegs. Beispielsweise ist es möglich, mit letztwilliger Verfügung den Pflichtteil Einzelner zu stunden (bis maximal fünf Jahre nach dem Todestag) oder Teilzahlungen anzuordnen, während ihn Andere als Zeichen der Bevorzugung sofort bekommen oder wenigstens eine über dem gesetzlichen Mindestsatz von…

Nein, und zwar weder nach altem noch nach neuem Erbrecht.