Nein. Gemäß § 765 ABGB erwerben Pflichtteilsberechtigte den Anspruch für sich und ihre Nachfolger erst mit dem Tod des Verstorbenen und können den Geldpflichtteil überdies frühestens ein Jahr später fordern. Außerdem sieht das Gesetz eine Reihe von Stundungsmöglichkeiten vor, und…

Noch nicht geborene, aber zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugte Personen („Nasciturus“) können die Erbschaft erwerben, und zwar ganz unabhängig davon, ob sie letztwillig bedacht wurden oder als gesetzliche Erben zum Zug kommen. Sie werden unter der Voraussetzung ihrer Lebendgeburt…

Die Vertretung und Verwaltung der Verlassenschaft steht gemäß § 810 Abs 1 ABGB grundsätzlich den Erben zu, sobald sie ihr Erbrecht hinreichend ausgewiesen und gültige Erbantrittserklärungen abgegeben haben, es sei denn, das Verlassenschaftsgericht trifft anderslautende Anordnungen. Werden hingegen keine oder…

Noch nicht gezeugte Personen sind in der gesetzlichen Erbfolge unbeachtlich. Sie können allerdings mit letztwilliger Verfügung bedacht werden, also etwa in einem Testament, in einem Vermächtnis oder einem Erbvertrag. Für sie ist durch das Verlassenschaftsgericht von Amts wegen oder auf…

Das österreichische Verlassenschaftsverfahren ist traditionell ausgesprochen fürsorglich gestaltet. Um die Verlassenschaft und die Wahrung aller Parteiinteressen kümmern sich das Verlassenschaftsgericht und der nach der Geschäftsverteilung zuständige Notar als Gerichtskommissär, sodass in den allermeisten Fällen ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Vereinzelt…

Das Verlassenschaftsgericht hat auf Antrag oder von Amts wegen einen Kollisionskurator zu bestellen, wenn dem gesetzlichen Vertreter einer Partei die Vertretung wegen eines Interessenwiderspruchs untersagt ist. Gemäß § 271 ABGB ist dies immer dann zwingend vorgesehen, wenn „die Interessen einer…

Im Blog vom 26.01.2018 wurde der Frage nachgegangen, wie man sich als Gläubiger einer verstorbenen Person gegen eine unter Umständen nachteilige Vermengung des Nachlassvermögens mit jenem der Erben schützen kann („Die „Nachlassseparation“ als Vorsichtsmaßnahme gegen überschuldete Erben“). Dieses Erfordernis resultiert…

Neffen und Nichten haben gegenüber Tanten und Onkeln keinen Pflichtteilsanspruch.       Fotonachweis: Foto und Fotobearbeitung: Sarah Hettegger, © Copyright 2017

Ja, und zwar sowohl nach altem als auch nach neuem Erbrecht. Allerdings werden die leiblichen Eltern und deren Nachkommen von den Wahleltern und deren Nachkommen beim Ableben des Adoptivkindes erbrechtlich verdrängt.     Fotonachweis: Foto und Fotobearbeitung: Sabrina Grünwald, ©…