Widerruf eines registrierten Testaments

Erst letzte Woche hat Wilfried mit anwaltlicher Unterstützung ein Testament errichtet und im Testamentsregister registrieren lassen.

Nun, erst wenige Tage später, möchte er doch lieber jemand anderes als seinen Erben einsetzen.

Wilfried schämt sich etwas für seinen schnellen Änderungswunsch und will sich die Sache auch noch gut überlegen, weshalb er das neue Testament nun einfach selbst handschriftlich verfasst und unterschreibt.

Seither beschäftigt ihn die Frage: „Kann ich ein professionell beim Rechtsanwalt errichtetes und registriertes Testament einfach so mit einem handschriftlichen widerrufen oder abändern?“

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Ja.

Es gilt nämlich immer das spätere Testament, soferne es formgültig errichtet wurde.








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