Vorsicht bei der Gärtnerwahl!

Sabine überkommt ein kurzes Lächeln als sie vom Tod ihres wohlhabenden Mannes erfährt.

Beim Lesen seines Testaments fällt sie jedoch aus allen Wolken.

Ausgerechnet Rául, der hübsche Gärtner, steht dort als Alleinerbe und sie soll nur den Pflichtteil bekommen.

Aber – geht das überhaupt?
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Antwort:

Obwohl sich die Trauer bei Rául über den Verlust seines geliebten Hausherrn nur langsam legt, lebt er zumindest finanziell künftig im siebten Himmel.

Denn natürlich erbt der spanische Gärtner, man kann schließlich seine Erben testamentarisch frei wählen.

Die Witwe Sabine muss sich tatsächlich mit dem Pflichtteil begnügen.

Fotonachweis:
Foto und Fotobearbeitung: Sarah Hettegger, © Copyright 2018