Verzicht

Mutter Gerti machte sich immer schon Sorgen darüber, ihre beiden Kinder Walter und Birgit würden sich nach ihrem Ableben um das Erbe streiten.

Somit zahlte sie ihrer Tochter bereits zu Lebzeiten eine Abfindung in Geld, und beide schlossen gleichzeitig einen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag in Notariatsaktform ab.

Am Rande einer Familienfeier wurde diskutiert, ob sich der Verzicht auch auf Gertis Enkelkinder auswirkt.

Kann das sein?

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Ja.





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