Vergebung

Eines Tages beschloss Albert seinen Sohn Timo testamentarisch zu enterben, weil ihn dieser im Streit als „alten Versager“ titulierte und ihm dabei sogar eine Ohrfeige verpasste.

Albert liegt dieser Vorfall schwer im Magen und will sich ein paar Jahre später wieder mit Timo versöhnen, indem er ihm eine E-Mail schreibt, er solle einzelne Passagen in seinem Testament später einmal nicht allzu ernst nehmen.

Reicht das für die Aufhebung der Enterbung?

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Antwort: Nein.




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