Private Angelegenheit

Brigitte möchte gerne ein Testament errichten, da sie sich allerdings sehr für ihre Handschrift schämt,
nutzt sie dafür ihren Computer.

Über die Formvorschriften eines fremdhändigen Testaments hat sie sich im Vorhinein bereits informiert.

Dass die drei Testamentszeugen jedoch danach über derart intime Details zu ihren Familienverhältnissen verfügen, beunruhigt sie.

Ist die Sorge berechtigt?

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Nein.

Die Zeugen müssen den Inhalt der letztwilligen Verfügung nicht kennen.

Fotonachweis: 
Foto und Fotobearbeitung: Lina Eibl, © Copyright 2022